Benutzungsordnung
Anmeldung
Benutzer*innen können sich nur persönlich anmelden. Für die Anmeldung ist folgendes notwendig:
- Lichtbildausweis
- ausgefüllte und unterschriebene Nutzungsvereinbarung
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen für die Anmeldung die schriftliche Zustimmung und Haftungserklärung eines Erziehungsberechtigten. Diese*r verpflichtet sich nicht bezahlte Gebühren sowie allfällige Schadensersätze zu begleichen.
Öffnungszeiten
Siehe Aushang.
Hausordnung
- Bitte immer so verhalten, dass andere nicht gestört werden.
- Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Rauchen ist verboten.
- Essen und Trinken ist nicht gestattet.
- Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
- Den Anweisungen des Bibliothekspersonals Folge leisten.
- Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die grobe oder dauernde Verstöße gegen die Benutzungsordnung begehen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bibliothek
auszuschließen. - Für Garderobe und sonstige mitgebrachten Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen nur nach Rücksprache mit dem
Bibliothekspersonal aufgelegt oder aufgehängt werden.
Entlehnung
- Die Entlehnfristen und Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt. Siehe Aushang.
- Medien vor der Mitnahme verbuchen lassen.
- Medien bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit prüfen.
- Entliehene Medien:
▪ sind nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Entliehene Medien also nicht weitergeben.
▪ schonend behandeln!
▪ nicht vervielfältigen oder kopieren
▪ nicht für öffentliche Vorführungen benutzen. - Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzer*innen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen.
- Die Entlehnfrist einhalten. Ist die Entlehnfrist überschritten, fallen Überziehungsgebühren an.
- Die Entlehnfrist kann in der Bibliothek oder telefonisch (+43 7583 5275-164) verlängert werden.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Medien von jemand anderem reserviert sind. - Den Verlust oder die Beschädigung von Medien der Bibliothek melden. Als Beschädigung gilt auch das Beschreiben, Anstreichen und Unterstreichen.
- Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz zu leisten.
- Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen.
- Wenn ein Medium aktuell nicht in der Bibliothek verfügbar ist, dann kann es reserviert werden.
Internetnutzung
- Nur angemeldete Benutzer*innen dürfen das Internet nutzen. Kinder bis 14 Jahren dürfen das Internet nur mit Einwilligung eines/r Erziehungsberechtigten nutzen.
- Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität der Angebote Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge offeriert werden.
- Das Aufrufen von Internetseiten mit pornografischen, extremistischen, in jeglicher Art diskriminierenden sowie Gewalt verherrlichenden Inhalten ist verboten. Bei Regelverstoß erfolgt eine Verwarnung, im Weiteren der Ausschluss von der Internetnutzung.